Planer müssten sich fragen, was sie machen könnten, um eine Blendung möglichst zu vermeiden. Ausserdem erklärte der Vertreter des AUE am Augenschein, mangels wissenschaftlicher Erhebungen ziehe das AUE bei der Beurteilung der Blendungen als weitere Grundlage die «Hinweise zur Messung, Beurteilung und Minderung von Lichtimmissionen» der deutschen Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft vom 13. September 2012 (LAI) heran.29 Danach sei eine Blendung von 30 Minuten pro Blendereignis an einem Ort und eine kumulierte Blendzeit pro Jahr von maximal 30 Stunden hinnehmbar.