c) Am Augenschein führte der Vertreter des AUE aus, es bestünden bislang keine Studien, ab welcher Expositionsdauer Blendungen als lästig wahrgenommen würden.26 Das AUE berücksichtige unter anderem die Richtlinien «Bewilligungsfreie Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien»27 (nachfolgend: kantonale Richtlinie). Darin würden nebst ästhetischen Aspekten auch die Blendwirkung von Solaranlagen thematisiert. Am Augenschein bemerkte der Vertreter des AUE ausserdem Folgendes:28 «In der Ziffer 2.4.3 der Richtlinie werde auch die Blendwirkung von Solaranlagen thematisiert. Danach seien Lichtreflexionen von Solaranlagen vorsorglich zu begrenzen.