Materialwahl einzugehen und näher auszuführen, weshalb sie diesen nicht folgt. Der angefochtene Entscheid entspricht daher der gesetzlichen Begründungspflicht. Wie die Auffassung der Gemeinde zum Blendgutachten rechtlich zu würdigen ist, ist keine Frage des rechtlichen Gehörs, sondern eine materiell-rechtliche Frage. 4. Rechtliche Grundlagen zu Lichtemissionen am Tag