Diese Gehörsverletzung hat die BVD, welche die gleiche Kognition inne hat wie die Gemeinde, im vorliegenden Beschwerdeverfahren jedoch geheilt. Die BVD führte im Beisein der Parteien, einer Vertretung der Gemeinde sowie einer Vertretung des AUE zu einem Zeitpunkt, in welchem die Sonnenlichtreflexionen auftraten, einen Augenschein mit Instruktionsverhandlung durch. Dem Beschwerdeführer sind somit keine Nachteile entstanden. Die Heilung des rechtlichen Gehörs ist allenfalls bei der Kostenverlegung zu berücksichtigen.17