In Konstellationen, in denen wie hier die Intensität von reflektiertem Sonnenlicht umstritten ist, scheidet eine antizipierte Beweiswürdigung – anders als die Gemeinde meint – aus. In diesen Fällen ist es der Vollzugshilfe des BAFU folgend unumgänglich, das AUE als sachverständige und unabhängige Fachbehörde beizuziehen, um zu beurteilen, ob die Blendung der Solaranlage störend oder zumutbar ist und ob zur Reduktion der Blendwirkungen verhältnismässige Massnahmen anzuordnen sind. Im vorinstanzlichen Verfahren haben weder Vertreter der Bauabteilung noch der Gutachter selber sich von der effektiven Blendsituation vor Ort einen Eindruck verschafft.