e) Soweit der Beschwerdeführer eine Verletzung seines Gehörsanspruchs zufolge des Verzichts auf den von ihm geforderten Augenschein rügt, ist Folgendes festzuhalten: Die kürzlich aktualisierte Vollzugshilfe «Empfehlungen zur Vermeidung von Lichtemissionen» des Bundesamts für Umwelt (BAFU) widmet sich in einem Kapitel den Begrenzungen der Lichtemissionen am Tag.16 Gemäss der Vollzugshilfe muss die Beurteilung, ob eine Reflexion im Einzelfall übermässig oder zumutbar ist, weiterhin aufgrund von Begehungen vor Ort und der subjektiven Einschätzung von Experten erfolgen, da mangels empirischer Grundlagen über das