Ausserdem bemerkte sie, es wäre paradox, eine Begründung zu erbringen, weshalb ungeeignetes Material bei der Installation der Photovoltaikanlage verwendet worden sei. Insbesondere, weil sie das besagte Material gestützt auf das unabhängige Fachgutachten als geeignet und dem RPG-Leitfaden entsprechend als reflexionsarm eingestuft habe.