Sie stellt sich auf den Standpunkt, durch das Einholen eines Fachberichts beim AUE wären zusätzliche Kosten angefallen. Weiter ist sie der Meinung, dass auch ein Augenschein am Ergebnis des Verfahrens nichts geändert hätte, da Blendwirkungen auf Basis subjektiver Wahrnehmungen unterschiedlich wahrgenommen würden und dies keine Grundlage für die Entscheidfindung in der vorliegenden Sache sein könne. Ausserdem bemerkte sie, es wäre paradox, eine Begründung zu erbringen, weshalb ungeeignetes Material bei der Installation der Photovoltaikanlage verwendet worden sei.