Beschwerde nicht einzutreten sei, kann nicht gefolgt werden. Auf die form- und fristgerecht eingereichte Beschwerde ist daher einzutreten. 2. Rechtsvertretungsbefugnis a) Der Beschwerdeführer rügt sinngemäss, der Rechtsanwalt des Beschwerdegegners befände sich gegenüber ihm in einem Interessenkonflikt und hätte den Beschwerdegegner nicht vertreten dürfen. Zur Begründung führte er aus, der Rechtsanwalt des Beschwerdegegners sei früherer Mitarbeiter und Büromitglied seines langjährigen Familienanwalts und Notars gewesen. Damit hätte der Rechtsanwalt des Beschwerdegegners all seine Akten gekannt.