4. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet2, führte den Schriftenwechsel durch und holte bei der Gemeinde die Vorakten ein. Die Gemeinde beantragte in ihrer Vernehmlassung vom 12. Juli 2021 die Abweisung der Beschwerde. Der Beschwerdegegner beantragte mit Beschwerdeantwort vom 4. August 2021 ebenfalls, die Beschwerde sei unter Kosten- und Entschädigungsfolge abzuweisen, soweit darauf einzutreten sei. Danach führte das Rechtsamt im Beisein der Parteien, eines Vertreters der Gemeinde sowie einer Vertretung der Abteilung Immissionsschutz des Amts für Umwelt und Energie (AUE) einen Augenschein mit Instruktionsverhandlung durch.