3. Gegen diese Verfügung gelangte der Beschwerdeführer mit einer als Beschwerde betitelten Eingabe vom 7. Juli 2021 an die Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD). Er kritisierte das Blendgutachten und die darauf basierenden Ausführungen der Gemeinde in der Verfügung vom 10. Juni 2021. Der Beschwerdeführer forderte, die Verfügung der Gemeinde sei zu korrigieren, d.h. die Installation zu ersetzen und geeignete Baukomponenten in matt und dunkel eingefärbten Materialien zu verwenden.