Als Lösung des Problems forderte der Beschwerdeführer entweder den Ersatz der Module durch Module mit geeignetem Material oder den Verzicht auf die Module. In der Folge eröffnete die Gemeinde ein Baupolizeiverfahren. Auf Verlangen der Gemeinde reichte der Beschwerdegegner ein Blendgutachten des Ingenieurbüros F.________ ein. Basierend auf dem Blendgutachten vom 10. April 2021 ordnete die Gemeinde Niederbipp in der Verfügung vom 10. Juni 2021 Folgendes an: «1. Das Baupolizeiverfahren gegen D.________, wegen des Verdachts auf das Betreiben einer Photovoltaikanlage mit übermässigen Immissionen (Blendwirkung) wird eingestellt.