ausgerichtet und befindet sich rund 20 m vom Wohnhaus des Beschwerdegegners entfernt. Auf dem zum Beschwerdeführer zugewandten Nordwestdach des Beschwerdegegners sind entlang der Firstkante über die ganze Dachlänge 14 Solarmodulen mit einer Fläche von rund 23 m2 installiert worden. Mit Schreiben vom 16. Juli 2020 beschwerte sich der Beschwerdeführer bei der Gemeinde über angeblich störende Sonnenlichtreflexionen, welche die Solarmodule auf dem Nordwestdach des Wohnhauses des Beschwerdegegners verursachen. Als Lösung des Problems forderte der Beschwerdeführer entweder den Ersatz der Module durch Module mit geeignetem Material oder den Verzicht auf die Module.