Die Gemeinde prüfte die Unterlagen und beurteilte die Anlage als baubewilligungsfrei. Danach wurde die Photovoltaikanlage im April 2019 installiert. 2. Nordwestlich der Liegenschaft des Beschwerdegegners wohnt der Beschwerdeführer (I.________strasse Nr. 3). Das zusammengebaute Mehrfamilienhaus mit Balkon und Wintergarten, in welchem der Beschwerdeführer und seine Ehefrau wohnen, ist gegen Südosten 1 Vgl. Zonenplan der Gemeinde Niederbipp vom 11. Juni 2012, genehmigt am 10. Dezember 2012 durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR).