1. Der Beschwerdegegner ist Eigentümer des auf der Parzelle Niederbipp Gbbl. Nr. G.________ gelegenen Wohnhauses H.________weg Nr. 5. Die Parzelle liegt gemäss dem Zonenplan der Gemeinde Niederbipp in der Wohnzone 2 klein (W2k).1 Auf dem Südost- und Nordwestdach des Wohnhauses befinden sich über der bestehenden Dacheindeckung Module einer Photovoltaikanlage mit einer Gesamtfläche von ca. 87 m2. Am 11. Dezember 2018 meldete der Beschwerdegegner die Anlage der Gemeinde mit dem Meldeformular für Solaranlagen (MfS) als baubewilligungsfreie Solaranlage. Die Gemeinde prüfte die Unterlagen und beurteilte die Anlage als baubewilligungsfrei.