So hat er die Koburam- Frontseite trotz des von ihm akzeptierten Bauabschlags vom 10. Juni 2014 für das praktisch identische Bauvorhaben mit der Absicht des dauernden Verbleibs erstellt, ohne im Besitze einer Baubewilligung zu sein. Aufgrund des erwähnten Bauabschlags hätte er zudem wissen müssen, dass dieses Vorhaben von der Gemeinde auch nicht wäre bewilligt worden.