In der Eingabe vom 28. Juli 2021 beantragt der Beschwerdeführer zusätzlich die Durchführung eines Augenscheins, damit die Koburam- Frontseite gemeinsam inspiziert werden könne. Mit seinen Vorbringen bestreitet der Beschwerdeführer sinngemäss die Verhältnismässigkeit des im Rahmen der Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands angeordneten Rückbaus der Koburam-Frontseite (mit Ausnahme der Zeit während des jährlichen Festes).