Damit wäre die Front des Gebäudes aus der Distanz nicht als religiöses Gebäude erkennbar. Alternativ bestehe die Möglichkeit, vor den Figuren eine Holzwand in weiss oder butterweiss zu erstellen, die jeweils zum Tempelfest im Juni und bei wichtigen Anlässen entfernt werde. In der Eingabe vom 28. Juli 2021 beantragt der Beschwerdeführer zusätzlich die Durchführung eines Augenscheins, damit die Koburam- Frontseite gemeinsam inspiziert werden könne.