Nach dieser Bestimmung setzt die Baupolizeibehörde eine angemessene Frist zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands unter Androhung der Ersatzvornahme, wenn ein Bauvorhaben ohne Baubewilligung oder in Überschreitung einer Baubewilligung ausgeführt wird. Dies machte die Gemeinde, indem sie in Bezug auf die vom Beschwerdeführer beabsichtigte dauerhafte Installation der Koburam- Frontseite die Demontage fünf Tage nach dem Fest anordnete.