Man habe Verständnis, wenn Anwohner oder Nachbarn dies als zu bunt empfinden würden. Diese Eingabe vom 28. Juli 2021 wurde von vier Personen des Vereins (Präsident und Vizesekretär des Vorstands, Präsident und Sekretär der Baukommission) unterzeichnet. Mit Stellungnahme vom 2. August 2021 beantragt die Gemeinde die Abweisung der Beschwerde. Dabei führt sie aus, sie stelle gegenüber der ursprünglichen Beurteilung keine neuen Erkenntnisse fest. Sie halte an ihrer Beurteilung fest, wonach die Zonenkonformität gemäss Baureglement nicht gegeben sei.