4. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet1, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Mit erster Verfügung vom 9. Juli 2021 führte das Rechtsamt zudem aus, die Beschwerde sei vom Präsident und einem Vereinsmitglied unterzeichnet und es sei unklar, ob diese Personen zeichnungsberechtigt seien. Der Beschwerdeführer wurde deshalb aufgefordert, innert Frist die Vereinsstatuten einzureichen. Dieser Aufforderung kam der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 28. Juli 2021 nach;