3. Gegen diese Verfügung reichte der Beschwerdeführer am 7. Juli 2021 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Dabei beantragt er sinngemäss die Aufhebung der Verfügung vom 1. Juli 2021. Dabei macht er geltend, die Montage und Demontage der Figuren würde den Verein mit mehreren tausend Franken jährlich belasten und zudem verfüge er über keinen Lagerplatz für die Aufbewahrung der Figuren.