In der Folge reichte dieser einen Fassadenplan mit Foto ein. Gemäss den (nicht aktenkundigen) Ausführungen im angefochtenen Entscheid ist der Beschwerdeführer anschliessend von der Gemeinde darauf 1/7 BVD 120/2021/56 hingewiesen worden, dass die beabsichtigten Arbeiten baubewilligungspflichtig sind; die Gemeinde hat um Einreichung eines Baugesuchs ersucht, was bis heute nicht erfolgt ist.