2. Mit Schreiben vom 4. Mai 2021 ersuchte der Beschwerdeführer um Montage einer Koburam- Frontseite. Dabei stellte er die Frage, ob die Koburam-Frontseite dauerhaft montiert werden darf. Als zusätzliche Frage führte er aus, ob es möglich sei, die Koburam-Frontseite saisonal während des jährlichen Festivals (zwischen Juni und August) zu montieren. Mit Mail vom 2. Juni 2021 bat die Gemeinde den Beschwerdeführer, das Baugesuchsformular 1.0 auszufüllen sowie einen Situationsplan und Fassadenplan mit dem eingezeichneten Aufbau zuzustellen. In der Folge reichte dieser einen Fassadenplan mit Foto ein.