Mit Entscheid vom 10. Juni 2014 erteilte die Gemeinde diesem Vorhaben den Bauabschlag. Dies begründete sie damit, dass sich die Halle in einer Industriezone und nicht in einer Zone für öffentliche Nutzung befinde und den Einsprechenden bereits beim Kulturzentrum versichert worden sei, dass dieses von aussen nicht als Tempel ersichtlich werde. Sie stimme diesem Vorhaben mit sichtbarem Tor-Turm aus Gründen des Ortbildes und Ortsbildschutzes nicht zu. Dieser Entscheid erwuchs unangefochten in Rechtskraft.