3. Die Verfahrenskosten von CHF 800.00 werden der Beschwerdegegnerin zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 4. Es werden keine Parteikosten gesprochen. IV. Eröffnung - Herrn C.________, eingeschrieben - D.________, eingeschrieben - E.________, eingeschrieben - Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, per Mail Bau- und Verkehrsdirektion Der Direktor Christoph Neuhaus Regierungsrat