a) Zusammenfassend ist in Gutheissung der Beschwerde ein Benutzungsverbot des Parkplatzes, welcher beim mittels Stützmauer aufgeschütteten Bereich entlang der Strasse liegt, anzuordnen. Dieses Benutzungsverbot tritt am 30. April 2022 in Kraft. Gleichzeitig wird die vollständige Entfernung des formell und materiell rechtswidrigen Parkplatzes samt der Stützmauer sowie die Angleichung des Terrains an die Umgebung inklusiver ortsüblicher Begrünung verfügt. Die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands ist bis am 30. April 2022 auszuführen. Bei