Für die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands sind die vorgenannten Massnahmen (Rückbau der Stützmauer und Angleichung des Terrains sowie ortsüblicher Begrünung) somit notwendig. Der Wiederherstellung entgegenstehende Interessen sind namentlich die Kosten für Rückbau, Angleichung des Terrains und Begrünung sowie die zukünftig entgehenden Mieteinnahmen und das Interesse des Mieters an der Benutzung des Parkplatzes. Das dargelegte öffentliche Interesse an der Wiederherstellung überwiegt jedoch diesen entgegenstehenden Interessen.