Ein Verzicht auf die Entfernung der Mauer sowie das Setzen von Steinblöcken zur Verhinderung der bisherigen Nutzung, wie es die Gemeinde Oberried am Brienzersee beantragt, würde den widerrechtlichen Zustand perpetuieren und die verschiedenen Schutzziele auch zukünftig vereiteln. Für die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands sind die vorgenannten Massnahmen (Rückbau der Stützmauer und Angleichung des Terrains sowie ortsüblicher Begrünung) somit notwendig.