Zu den allgemein hohen Interessen am Vollzug des Baurechts ausserhalb der Baugebiets kommen somit die öffentlichen Interessen an der Freihaltung des Gewässerraums und die Uferschutzinteressen. Der Rückbau der Stützmauer und die Angleichung des Terrains an die Umgebung samt einer ortsüblichen Begrünung ist geeignet, um den rechtmässigen Zustand wiederherzustellen. Ein Verzicht auf die Entfernung der Mauer sowie das Setzen von Steinblöcken zur Verhinderung der bisherigen Nutzung, wie es die Gemeinde Oberried am Brienzersee beantragt, würde den widerrechtlichen Zustand perpetuieren und die verschiedenen Schutzziele auch zukünftig vereiteln.