Stellungnahme vom 9. September 2021 aus, falls die Beschwerde gutgeheissen würde, so sei auf eine Entfernung der Mauer zu verzichten. Stattdessen sein eine Massnahme zu verfügen, die eine weitere Nutzung verhindere (z.B. Steinblöcke). Mit Eingabe vom 13. Oktober 2021 bringt der Beschwerdeführer vor, ein Rückbau sei problemlos und kostengünstig möglich und sinnvoll.