Das Rechtsamt der BVD hat den Verfahrensbeteiligten mit Verfügung vom 20. August 2021 mitgeteilt, im Falle einer Gutheissung der Beschwerde erwäge es für den strittigen Parkplatz als Wiederherstellungsmassnahme die Anordnung eines Benutzungsverbots sowie die vollständige Entfernung der sich beim Parkplatz befindenden Stützmauer und der Angleichung des Terrains an die Umgebung sowie eine ortsübliche Begrünung. Die Verfahrensbeteiligten erhielten Gelegenheit zur Stellungnahme. Der Beschwerdeführer hat sich in seiner Stellungnahme vom 8. September 2021 nicht dazu geäussert. Die Gemeinde Oberried am Brienzersee führt in ihrer