2018 festzulegen.20 Dies obliegt im Kanton Bern den Gemeinden (vgl. Art. 5b WBG21). Gemäss der Karte «Genehmigte Gewässerräume» im kantonalen Geoportal wurde der Gewässerraum entlang des Brienzersees in der Gemeinde Oberried am Brienzersee noch nicht festgelegt.22 Solange der Gewässerraum noch nicht festgelegt wurde, gelten gemäss Abs. 2 Bst. c der Übergangsbestimmungen zur Änderung vom 4. Mai 2011 GSchV23 bei stehenden Gewässern mit einer Wasserfläche von mehr als 0.5 ha die Vorschriften für Anlagen nach Artikel 41c Absätze 1 und 2 entlang von Gewässern auf einem Streifen mit einer Breite von 20 m.