e) Selbst wenn im damaligen Zeitpunkt der Strassenanschluss für Parkplätze nicht bewilligungspflichtig gewesen wären, kann die Besitzstandsgarantie für den fraglichen Parkplatz nicht angerufen werden. Die Besitzstandsgarantie schützt nicht eine Nutzung als solche, sondern nur die für die Nutzung getätigte Investition. Die widerrechtlich gewordene Nutzung ist somit nur insoweit geschützt, als bei ihrer Aufgabe oder Änderung eine wesentliche bauliche Investition preisgegeben werden müsste. Das ist nicht der Fall beim blossen Ablagern von Gegenständen und Stationieren von Fahrzeugen.16