In den Ausführungen der Gemeinde Oberried am Brienzersee und den von ihr eingereichten Schreiben von B.________ sowie F.________ finden sich jedoch keine Hinweise darauf, dass der Parkplatz bereits vor dem 1. April 1964 erstellt und genutzt wurde. Vielmehr weisen die Ausführungen «in der zweiten Hälfte der 60er Jahre», «ungefähr im Jahr 1967» und «ende 60- iger Jahre» darauf hin, dass die Parkplatznutzung nicht vor 1965 bestand. Dies bestätigen auch die amtlichen Luftbilder vom 8. September 1965, welche auf dem hier strittigen Grundstück einen Schuppen samt Bäume zeigen.15 Bezüglich der Verbindung der Parzelle Oberried am Brienzersee Grundbuchblatt Nr. G.__