71 SBG ab 1. April 1964 mindestens für die Zufahrt vom privaten Grundstück auf die öffentliche Strasse einer ausdrücklichen Erlaubnis.14 Es wird von der Gemeinde Oberried am Brienzersee weder geltend gemacht noch liegen entsprechende Hinweise vor, dass für den Parkplatz jemals eine Strassenanschlussbewilligung ausgestellt wurde. Damit dieser Parkplatz überhaupt von der Besitzstandsgarantie geschützt wäre, müsste er bereits vor Einführung der Bewilligungspflicht für Ein- und Ausfahrten am 1. April 1964 erstellt worden sein.