Die Verfahrensbeteiligten erhielten Gelegenheit, hierzu Stellung zu nehmen. Mit Eingabe vom 8. September 2021 reichte der Beschwerdeführer eine Stellungnahme ein. Die Gemeinde Oberried am Brienzersee ihrerseits stellte mit Schreiben vom 9. September 2021 diverse Unterlagen zu und äusserte sich gleichzeitig zur allfälligen Wiederherstellungsmassnahme. 5. Der Beschwerdeführer reichte sowohl am 13. Oktober 2021 als auch am 30. Oktober 2021 eine weitere Stellungnahme mit Beilagen ein. 6. Auf die Rechtsschriften sowie die Vorakten und die weiteren Eingaben wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen.