4. Mit Verfügung vom 20. August 2021 machte das Rechtsamt die Gemeinde Oberried am Brienzersee darauf aufmerksam, dass sie die Tatsache der fortwährenden Nutzung als Parkplatz zu belegen hat und gab ihr Gelegenheit, entsprechende Beweise einzureichen. Gleichzeitig hielt das Rechtsamt fest, bei einer allfälligen Gutheissung der Beschwerde erwäge man für den strittigen Parkplatz die folgenden Wiederherstellungsmassnahmen: