2. Gegen diese Verfügung reichte der Beschwerdeführer am 2. Juli 2021 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein und beantragt die Aufhebung resp. Ungültigkeitserklärung der Verfügung sowie die Renaturierung, um den gesetzeswidrigen Zustand zu beseitigen. 3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet2, führte den Schriftenwechsel durch und holte bei der Gemeinde Oberried am Brienzersee die Vorakten ein. In ihrer Stellungnahme vom 29. Juli 2021 beantragt die Gemeinde Oberried am Brienzersee die Beschwerdeabweisung.