Brienzersee und dem Regierungsstatthalteramt ein zweifacher Schriftenwechsel zur Frage der Zuständigkeit statt. Nachdem die Gemeinde Oberried am Brienzersee mit Schreiben vom 18. Mai 2021 dem Beschwerdeführer das rechtliche Gehör gewährt hat, erliess sie am 7. Juni 2021 eine Verfügung betr. «Baupolizeisache Parkplatz A.________, Parzelle G.________». Darin stellte sie fest, für den Parkplatz auf der Parzelle Oberried am Brienzersee Grundbuchblatt Nr. G.________ werde keine Wiederherstellung verfügt resp. kein nachträgliches Baubewilligungsverfahren in die Wege geleitet, da dieser seit den 1960er Jahren bestehe und daher ein altrechtlicher Besitzstand gelte.