1. Mit Schreiben vom 24. März 2021 teilte der Beschwerdeführer dem Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli mit, auf dem Grundstück Oberried am Brienzersee Grundbuchblatt Nr. G.________ befinde sich ein Parkplatz, für welchen gemäss Auskunft der Gemeindeverwaltung Oberried am Brienzersee keine Baubewilligung vorliege. Weiter führt er aus, die D.________ habe diesen illegalen Parkplatz renaturieren wollen, aber der Gemeinderat weigere sich. Er hoffe, das Regierungsstatthalteramt bewirke, dass dieser illegale Parkplatz renaturiert werde. Die Parzelle liegt ausserhalb der Bauzone in der Uferschutzzone (US).1 Zudem grenzt sie an den Brienzersee.