Der Strassenanschluss des westlichen Vorplatzes widerspricht den einschlägigen Normen offensichtlich. Nicht nur erfolgt die Ausfahrt auf die Kantonsstrasse rückwärts, es ist aufgrund der Fotodokumentation zur angefochtenen Verfügung auch erkennbar, dass das Sichtfeld in Richtung Büetigen im massgeblichen Höhenbereich nicht durchgehend frei ist. Der Strassenanschluss ist somit nicht verkehrssicher.