Innerorts wird bei neuen Projekten eine Beobachtungsdistanz von 3 m empfohlen.28 Bei der Anordnung und Gestaltung von Grundstückzufahrten ist aus Sicherheitsgründen stets das Aus- und Einfahren in Vorwärtsrichtung anzustreben. Bei Grundstückzufahrten des Typs B (u.a. Verbindung eines Grundstücks mit einem oder zwei Parkplätzen und einer Hauptsammel- oder Hauptverkehrsstrasse)29 kann von diesem Grundsatz nicht abgewichen werden. Der Strassenanschluss des westlichen Vorplatzes widerspricht den einschlägigen Normen offensichtlich.