Bewilligungen liegen lediglich für den Strassenanschluss auf der Ostseite des Gebäudes, für den ans Hauptgebäude angebauten Autoeinstellraum sowie für die Fertiggarage auf der Nordostseite des Hauptgebäudes vor. Wie die Gemeinde zutreffend ausführt, lässt sich aus dem Umstand, dass im Dokument «Eröffnung Amtlicher Wert» vom 17. Mai 2004 ein Parkplatz aufgeführt ist, weder schliessen, dass es sich dabei um den umstrittenen Vorplatz auf der Westseite handelt, noch ersetzt dieses Dokument die erforderlichen (Ausnahme-)Bewilligungen.