Dies habe zur Folge, dass die Sicht für die anderen Verkehrsteilnehmenden erheblich beeinträchtigt werde. Die Mitarbeitenden der Gemeinde hätten bei der Ortsbegehung vom 3. Dezember 2020 die Situation als derart gefährlich beurteilt, dass sie die Beschwerdeführerin bereits mündlich auf ein zu erwartendes Benützungsverbot hingewiesen hätten. Mit dem darauffolgend angeordneten Benützungsverbot habe die Gemeinde den Interessen der Verkehrssicherheit Rechnung getragen.