1. Die Beschwerde wird gutgeheissen, soweit darauf eingetreten werden kann. Ziffern 2 und 3 der Verfügung der Gemeinde Muri bei Bern vom 30. April 2021 werden aufgehoben und die Sache wird zur Fortsetzung des Verfahrens im Sinne der Erwägungen an die Gemeinde Muri bei Bern zurückgewiesen. 2. Die Verfahrenskosten von CHF 1000.– werden dem Beschwerdegegner zur Bezahlung auferlegt. Das Inkasso erfolgt mit separater Zahlungseinladung. 3. Der Beschwerdegegner hat der Beschwerdeführerin Parteikosten im Betrag von CHF 2816.45 (inkl. Mehrwertsteuer) zu ersetzen. IV. Eröffnung