Dem Beschwerdegegner ist dabei Gelegenheit zur Einreichung eines nachträglichen Baugesuchs einzuräumen. In einem allfälligen Baubewilligungsverfahren ist insbesondere zu prüfen, ob es sich beim fraglichen Vorplatz um eine rechtmässige Anlage handelt. Die Beschwerde ist insoweit gutzuheissen. Bei diesem Ausgang des Verfahrens brauchen die weiteren Rügen und Anträge nicht geprüft zu werden. 5. Ergebnis und Kosten