3. Gegen diese Verfügung reichte die Beschwerdeführerin am 14. Juni 2021 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie beantragt die Aufhebung der Feststellungsverfügung und die Durchführung des ordentlichen Baubewilligungsverfahrens. Zur Begründung macht sie zusammenfassend geltend, Stein des Anstosses sei ein circa 450 m grosser Platz vor dem Klubhaus, der den Besuchern als Parkplatz dienen solle. Bei der Belagsänderung mit Kofferung handle es sich um ein baubewilligungspflichtiges Vorhaben, zumal dieses sich ausserhalb der Bauzone und im Waldabstand befinde. Zudem sei der Vorplatz wohl nie bewilligt worden.