f) Stellt die Baupolizeibehörde eine unrechtmässige Situation fest, so ist sie gesetzlich verpflichtet, die illegale Bautätigkeit zu stoppen. Sie geniesst dabei keinen Beurteilungsspielraum und hat keine Interessenabwägung vorzunehmen.15 Eine formelle Rechtswidrigkeit genügt für den Erlass der Baueinstellungsverfügung. Wie die Gemeinde richtig ausführt, dient der Baustopp im Übrigen auch dem Schutz vor allenfalls nutzlosen Investitionen, sofern das Vorhaben nicht bewilligungsfähig ist. Die Gemeinde hat die Einstellung der Bauarbeiten zu Recht verfügt. Die Beschwerde ist somit abzuweisen und die angefochtene Verfügung zu bestätigen. 4. Weiteres und Kosten