e) Zusammenfassend besteht beim Bauvorhaben ein Widerspruch zwischen den Angaben im Baugesuch und den tatsächlichen Gegebenheiten. Der unvollständige Grundrissplan verschleiert diesen Sachverhalt. Die Gemeinde beurteilte und entschied über ein anderes Bauvorhaben (Sanierung und Umbau einer bestehenden Wohnung), als was tatsächlich geplant ist (Einbau einer Wohnung). Die Baubewilligung bezieht sich demnach auf ein Vorhaben, das es nicht gibt (Sanierung und Umbau einer bestehenden Wohnung). Der Einbau einer Wohnung bzw. Umbau des Dachgeschosses zu einer Wohnung ist durch die rechtskräftige Baubewilligung nicht abgedeckt.